Hier sind Information zum Thema: Netzsperre gegen Kinderpornographie gesammelt um sich über das Thema eine Meinung bilden zu können. Es wurde gewissenhaft und so weit wie möglich objektiv recherchiert. Viel wurde zu diesem Thema geschrieben, denn es betrifft alle Menschen in Deutschland die das Internet nutzen.
Bitte zeigen Sie festgestellte Straftaten nur bei einer Dienststelle an. Damit vermeiden Sie die gleichzeitige Bearbeitung von identischen Sachverhalten bei mehreren Polizeidienststellen.
Oder hier im Internet: http://www.jugendschutz.net/hotline/index.html
Quelle: http://www.polizei.bayern.de/kriminalitaet/internet/straftaten/index.htm...
Um einen ersten Einblick in die aktuelle Gesetzgebung und den Straftatbestand des Besitzes oder Beschaffung zu bekommen: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie
Seit Freitag den 17.04.2009 ist auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend folgendes zu lesen:
"Die Bundesregierung verfolgt entscheidende Ziele bei der Bekämpfung von Missbrauch und Ausbeutung, die mit den Zugangssperren vorangetrieben werden sollen.
Ein Audio Mittschnitt der Pressekonferenz vom 17. April 2009 gibt es bei dem Chaos Computer Club zu hören: http://www.ccc.de/updates/2009/filter-mitschnitt?language=de
Der Gesetesentwurf der am 22.04.09 vom Bundestag verabschiedet wurde ist hier nach zu lesen:
Quelle 1:
http://www.internet-law.de/kipo-gesetzentwurf-2009-04-01.pdf
Quelle 2:
http://www.fr-online.de/_em_daten/_hermes/2009/04/22/090422_1303_gesetze...
Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
25. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3083), wird wie folgt geändert:
1. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:
„§ 8a
Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
(1)....
(2)....
(3)....
....
(10) Das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes)
wird durch die Absätze 1, 3 und 4 eingeschränkt. Dabei sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne
des § 88 Absatz 3 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen.
Damit dieses Gesetz gültig wird, muss es verschiedenste Instanzen durchlaufen.
Kontroverse innerhalb dieses Themas:
Zitat:
"Die Dimension der Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet in Deutschland verdeutlicht die Anzahl der Beschuldigten in einzelnen großen Ermittlungskomplexen allein in Deutschland (z.B. Operation Marcy: 530; Operation Penalty: über 1.000; Operation Mikado: 322; Operation Himmel: 12.000; Operation Smasher: 987)."
Quelle: Bundeskriminalamt
Zitat:
"Wie sollte man denn von einem "auffälligen Datenverkehr" bei einem Provider auf 12.000 Verdächtige "in 70 Staaten" kommen? Niemand wagt heute noch zu behaupten, Strato hätte Kinderpornografie gehostet. Das wäre ohnehin extrem unwahrscheinlich und spräche zudem für eine kaum noch vorstellbare Dummheit der Täter. Schon seit Mitte der neunziger Jahre ist auch den Ermittlungsbehörden bekannt, dass derartige – in Deutschland strafbare - Angebote auf passwortgeschützten Web- oder FTP-Servern und, wenn überhaupt, dann im Ausland liegen. Jedem hätte auffallen müssen, dass die These der ARD entweder etwas Falsches suggeriert oder technisch unsinnig ist."
Zitat: Heise Online
"Nach Angaben des Kölner Oberstaatsanwalts Rainer Wolf wurden von 500 Verdachtsfällen, die seiner Behörde gemeldet wurden, «allenfalls eine Handvoll» weiterverfolgt. Die anderen Fälle hätten «sofort eingestellt» werden müssen. Viele der gemeldeten Nutzer seien nach den Erkenntnissen der Ermittler «nur für Sekunden» und damit «möglicherweise aus Versehen» auf die ins Visier gekommene Kinderporno-Seite geraten, sagte die Dortmunder Oberstaatsanwältin Ina Holznagel."
Zitat: Augsburger-Allgemeine.de
Quellen und Verweise:
Ältere Artikel:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1996/1...
http://www.rp-online.de/public/article/politik/deutschland/699638/Konfli...
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/4/4158/1.html
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